FAQ Versicherungsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis
1. AllgemeinesFür wen eignet sich die Weiterbildung?Nachwuchskräfte und Quereinsteiger in der Versicherungswirtschaft, die sich vertieft für die Versicherungsmaterie interessieren und/oder eine qualifizierte Fachkarriere anstreben.
Wer kann den Fachausweis erlangen?Mitarbeitende, die umfassende und in ausgewählten Gebieten vertiefte Versicherungsfachkenntnisse erwerben wollen, um selbstständig komplexe und kundenorientierte Lösungen zu erarbeiten. Sie streben an, Leistungsträger in bestimmten typischen Versicherungsprozessen zu werden und Fachver-antwortung zu übernehmen.
Gibt es eine Altersbegrenzung?Es gibt keine Altersgrenze. Die Weiterbildung setzt an der Sekundarstufe II (Lehrabschluss) an.
Der Bildungsgang steht somit jüngeren Personen, die sich nach ein paar Jahren Berufspraxis weiterbilden wollen, als auch Mitarbeitenden, die seit Jahren in der Versicherungsbranche tätig sind, offen.
Wie lange dauert die Weiterbildung?Die Weiterbildung zum eidgenössischen Fachausweis erfolgt berufsbegleitend und dauert im Minimum 1,5 bis 2 Jahre, wenn alle erforderlichen Modulzertifikate erfolgreich bestanden sind, da die Modulabschlüsse für die Zulassung zur Fachausweisabschlussprüfung vorliegen müssen.
Welchen Titel / Abschluss habe ich nach erfolgreich bestandener Fachausweisabschlussprüfung?Versicherungsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis
Spécialiste en assurance avec brevet fédéral
Perito / Perita in assicurazione con attestato professionale federale
Swiss Certified Insurer with Federal Diploma of Professional Education and Training (vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT empfohlener Titel)
2. BVF-ÜbergangsbestimmungenGibt es Anrechenbarkeiten von bereits absolvierten Modulprüfungen im BVF-Qualifikationssystem in den revidierten Fachausweis?Wenn die im BVF-Qualifikationssystem absolvierten Modulprüfungen (Prüfungsordnung 2005) mit mind. der Note 4.0 abgeschlossen und gemäss Wegleitung 2006 die Gültigkeitsdauer der Modulabschlüsse nicht überschritten wurden, werden Module im revidierten Fachausweis (Prüfungsordnung 2008) angerechnet. Liste Anrechenbarkeiten siehe unter
www.vbv.ch / Übergangsbestimmungen gemäss Prüfungsordnung Fachausweis 2008: Liste der AnrechenbarkeitenKönnen bereits im BVF-Qualifikationssystem erfolgreich bestandene Branchenmodulprüfungen nochmals im revidierten Fachausweis absolviert werden?Falls eine BVF-Modulprüfung (Branchenmodul) bereits erfolgreich bestanden wurde, dürfen einige Wahlmodule nicht mehr abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie die Liste Anrechenbarkeiten unter
www.vbv.ch / Übergangsbestimmungen gemäss Prüfungsordnung Fachausweis 2008: Liste der Anrechenbarkeiten
3. AusbildungModularer Aufbau der QualifikationEs wird unterschieden zwischen obligatorischen Modulen und Wahlmodulen. Für die eidg. Abschlussprüfung stehen drei Prozessmodule zur Auswahl, wovon eines ausgewählt werden muss.
Den Modulaufbau / Inhalte des Fachausweises entnehmen Sie unter
www.vbv.ch / Fachausweis Versicherungsfachmann/-frau: Detailinformationen.
Was bedeutet Blended Learning?Wissensvermittlung im betreuten Selbststudium, Vertiefung im Präsenzunterricht, Nachbereitung des Präsenzunterrichts, Einbezug neuer Medien, tutorielle Begleitung.
Mit welchen Modulen kann die Weiterbildung begonnen werden?Der VBV empfiehlt die Weiterbildung mit den obligatorischen Modulen zu beginnen.
Da es sich um ein modulares Ausbildungssystem handelt kann sowohl mit den obligatorischen Modulen als auch mit den Wahlmodulen begonnen werden.
Bitte klären Sie ab, ob Sie die Vermittlerprüfung schriftlich benötigen, um an die Fachausweisabschlussprüfung zugelassen zu werden. In der „Prüfungsordnung Fachausweis Versicherungsfachmann/-frau 2008“ unter dem Punkt 3.3 Zulassung entnehmen Sie, ob die Vermittlerprüfung schriftlich absolviert werden muss.
Man kann den Ausbildungsablauf selbst bestimmen. Es müssen nicht alle vier obligatorischen Modulkurse sowie die drei Wahlmodule im gleichen Semester besucht werden. Sie können ebenfalls nur zwei obligatorische besuchen und die restlichen zwei Module im darauf folgenden Jahr. Ebenso kann nur ein oder zwei Wahlmodule besucht werden und ein Jahr darauf die noch restlichen benötigten Wahlmodule.
Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie den Besuch der Modulkurse und die Absolvierung der Modulprüfungen auf verschiedene Semester verteilen, sich die Ausbildungsdauer verlängert und nicht wie angegeben 1,5 bis 2 Jahre dauert kann.
Kann die Weiterbildung ohne die schriftliche Prüfung Versicherungsvermittler VBV begonnen werden?Die Modulkurse können bereits vorgängig abgeschlossen werden. Die bestandene Vermittlerprüfung schriftlich muss zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Fachausweisabschlussprüfung vorgewiesen werden.
Der VBV empfiehlt die Vermittlerprüfung schriftlich vor Beginn der Weiterbildung zu absolvieren.
Können die Wahl- und Prozessmodulkurse besucht werden, obwohl nicht alle obligatorischen Modulprüfungen bestanden wurden?Ja, die Wahlmodul- sowie Prozessmodulkurse können besucht werden. Der VBV empfiehlt die Prozessmodulkurse im gleichen Jahr zu besuchen, in welchem die Prozessmodulprüfung (Fachausweisabschlussprüfung) absolviert wird.
Wie / Wo kann man sich für die Modulkurse anmelden?Die Anmeldung für die Modulkurse kann über die Kursplattform
www.educationatinsurance.ch getätigt werden.
Wann finden die Modulkurse statt?Die Kurse für die obligatorischen- und Prozessmodule werden im Winter / Frühling (abhängig der jeweiligen Schule) durchgeführt. Die Wahlmodulkurse finden im Herbst statt.
Können die obligatorischen Module an einer andern Schule besucht werden wie die Wahl- oder Prozessmodule?Sie haben die Möglichkeit, die Schulen bzw. die Standorte zu wechseln. Da die Stundenpläne jeweils von den Schulen erstellt werden, ist zu beachten, dass es keine Überschneidungen gibt.
Wird die kaufmännische Grundbildung Branche Privatversicherung als Berufspraxis angerechnet?Nein, es muss die erforderliche Berufspraxis im Versicherungsbereich nach der Grundausbildung nachgewiesen werden.
Muss aufgrund eine Eintrages im Vermittlerregister die Vermittlerprüfung schriftlich trotzdem absolviert werden?Ja, der Eintrag ins Vermittlerregister (auf Basis er Übergangsbestimmungen, ohne Ablegen der Vermittlerprüfung) wird nicht angerechnet. Wenn ein eidg. Fähigkeitszeugniss einer mind. dreijährigen Grundbildung oder die kaufmännische Grundbildung branchenfremd abgeschlossen wurde, muss die Vermittlerprüfung schriftlich absolviert werden.
Basiert hingegen der Eintrag ins Register auf einer erfolgreich abgeschlossenen Vermittlerprüfung, so gilt diese als Zulassung für die Fachausweisprüfung.
Bitte beachten Sie die Prüfungsordnung unter
www.vbv.ch / Prüfungsordnung Versicherungsfachmann/-frau 2008.
4. PrüfungWann finden die Modulprüfungen statt?Die Prüfungen der obligatorischen Module und der Prozessmodule (Fachausweisabschlussprüfung) werden jeweils im Herbst durchgeführt. Die Wahlmodulprüfungen finden immer im Frühling statt.
Wie werden die Modulprüfungen durchgeführt?Das obligatorische Modul „Persönliches Management“ wird kursintern geprüft. Um das Zertifikat zu erlangen muss 80% des Unterrichts besucht werden und es ist eine Reflexionsarbeit zu verfassen, welche, durch den Dozenten bewertet wird.
Die Prüfungen für die restlichen obligatorischen Module sowie für die Wahlmodule werden durch den VBV schweizweit gleichzeitig elektronisch (PC oder Notebook) durchgeführt.
Die Fachausweisabschlussprüfung (Prüfung Prozessmodul) findet schriftlich und mündlich statt.
Detaillierte Angaben entnehmen Sie unter
www.vbv.ch / Prüfungsordnung Versicherungsfachmann/-frau 2008.
Wann können Prüfungen wiederholt werden?Nicht bestande Prüfungen können jährlich wiederholt werden. Es gibt keine Zwischenprüfungen.
Wie oft können die Prüfungen wiederholt werden?Die Prüfungen der obligatorischen Module sowie Wahlmodule können beliebig wiederholt werden. Die Fachausweisabschlussprüfung kann nur zwei Mal wiederholt werden.
Zulassung zur FachausweisabschlussprüfungAn die Fachausweisabschlussprüfung ist nur zugelassen, wer die obligatorischen- und Wahlmodulprüfungen bestanden hat sowie die notwendige Grundbildung und Berufspraxis vorweisen kann. Diese müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Fachausweisabschlussprüfung vorgewiesen werden. Bitte beachten Sie die Prüfungsordnung (u.a. Ziffer 3.3) unter
www.vbv.ch / Prüfungsordnung Versicherungsfachmann/-frau 2008.
Haben die Modulzertifikate eine Gültigkeitsdauer?Die Zertifikate der obligatorischen Module sowie der Wahlmodule haben eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Die Modulzertifikate müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Fachausweisabschlussprüfung noch gültig sein.
Wie / Wo kann man sich für die Prüfungen anmelden?Im Gegensatz zu den Modulkursen läuft die Anmeldung für die Modulprüfungen über die Prüfungsplattform
www.expertatinsurance.ch.