Mit der Inkraftsetzung des revidierten VAG per 1. Januar 2006 unterstehen die Versicherungsvermittler der Aufsicht des Bundes. Das heisst, dass sich zumindest die ungebundenen Versicherungsvermittler in ein Register des der Vermittleraufsicht FINMA eintragen müssen. Die Registrierung verlangt unter anderem den Nachweis einer ausreichenden beruflichen Qualifikation. Dieser Nachweis ist durch das Bestehen einer Prüfung oder durch den Nachweis eines gleichwertigen anderen Abschlusses zu erbringen.
Um Kandidatinnen und Kandidaten bei der Prüfungsvorbereitung zu unterstützen, gibt der VBV vier auf die Bedürfnisse der Versicherungsvermittler zugeschnittene Lehrmittel heraus. Diese decken die Themengebiete der elektronischen Vermittlerprüfung ab.
Diese Lehrbücher können bei
Compendio Bildungsmedien bestellt werden.
Die Lehrmittel intermediary@insurance werden jährlich aktualisiert. Die Änderungen sind hier aufgelistet.