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Versicherungsvermittler VBV
 

Das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz VAG, das mit der dazugehörigen Verordnung (AVO) auf 1. Januar 2006 in Kraft trat, unterstellt die Versicherungsvermittler der Aufsicht des Staates.

Die Vermittleraufsicht verfolgt Konsumentenschutz-rechtliche Ziele: Der Versicherungsnehmer soll vor mangelhafter Beratung geschützt werden. Im Falle einer mangelhaften Beratung soll er sich finanziell schadlos halten können.

Der VBV ist von der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA mit der Umsetzung der Vermittlerqualifikation beauftragt worden. Basis der Zusammenarbeit bildet das "Prüfungsreglement zur Erlangung der beruflichen Qualifikation für Versicherungsvermittler".

Die Tätigkeit der Versicherungsvermittler ist in den Art. 40 bis 45 des VAG und in den Art. 182 bis 190, 213 und 216  der Aufsichtsverordnung AVO geregelt.

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